Neuigkeiten gibt es hinsichtlich des Gesundheits-Check (Check-up 35). Von seiten des GBA wurden einige Änderungen beschlossen, die ab sofort umzusetzen sind. Entscheidend ist hier sicherlich die Ausweitung des Untersuchungsintervalles auf drei statt, wie bisher, zwei Jahre. Hier haben sich die Vorsorgemöglichkeiten für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse leider deutlich verschlechtert. Erfreulicherweise haben im Gegenzug jetzt auch Versicherte zwischen 18 und 35 Jahren die Möglichkeit, einmalig an einer Gesundheitsvorsorge teilzunehmen. Der Umfang diese Untersuchung ist jedoch etwas geringer als beim Check-up 35.

Wichtig: Patienten, die an der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) teilnehmen, sind von der Ausweitung des Untersuchungsintervalles nicht betroffen. Sie können den Check-up 35 weiterhin alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.

Den genauen Wortlaut der Änderungen haben wir hier noch einmal für Sie zusammen gestellt:

„Bei der Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene sollen Ärzte ihre Patienten künftig noch stärker zur Vorbeugung vor allem kardiovaskulärer Krankheiten beraten. Neu ist ferner die Bestimmung eines kompletten Lipidprofils.

Untersuchung nur noch alle drei Jahre

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Neugestaltung des Check-ups (…) beschlossen. Dabei wurde auch das Untersuchungsintervall angepasst. Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben danach künftig nur noch alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung.

Neu ist, dass auch jüngere Versicherte zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr einmalig den Check-up erhalten können. Dabei sind Blutuntersuchungen nur bei entsprechendem Risikoprofil durchzuführen, eine Urinuntersuchung ist nicht vorgesehen. Der G-BA hat damit eine Vorgabe aus dem Präventionsgesetz umgesetzt, das die Überarbeitung der Gesundheitsuntersuchung vorsieht.

(…)

Neu: gesamtes Lipidprofil

Zum Check-up gehören weiterhin neben der Anamnese eine körperliche Untersuchung, das Messen des Blutdrucks, eine Untersuchung des Urins sowie die Bestimmung der Blutzucker- und Cholesterinwerte. Dabei wird künftig ein vollständiges Lipidprofil erstellt – bestehend aus Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin sowie Triglyceriden. Neu ist ferner eine Impfanamnese.“ (Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung: https://www.kbv.de/html/1150_36110.php)

 

 

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