Viele gesetzliche Krankenkassen in Deutschland bieten ihren Versicherten eine Verbesserung ihrer hausärztlichen Versorgung durch die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung, dem so genannten Hausarztvertrag, an.
Wir, als teilnehmende Hausärzte übernehmen die Behandlung, überweisen bei Bedarf an Fachärzte bzw. Krankenhäuser und haben dadurch einen umfassenden Überblick über Ihre Krankheitsgeschichte und die vorgenommenen Behandlungen. Selbstverständlich können Sie ihren Facharzt weiterhin frei wählen!
Diese „Lotsenfunktion“ soll Mehrfachuntersuchungen, vermeidbare Wechselwirkungen von Arzneimitteln, Interpretationsfehler isoliert arbeitender Spezialisten, sowie unnötige Besuche bei anderen Ärzten und unnötige Krankenhauseinweisungen vermeiden.
Als Teilnehmer verpflichten Sie sich für mindestens 1 Jahr, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst Ihren Hausarzt auf zu suchen. Ausgenommen natürlich sind Notfälle, Besuche beim Gynäkologen und beim Augen- oder Kinderarzt.
Im Gegenzug bieten wir Ihnen in unserer Praxis zahlreiche Vorteile wie zum Beispiel
- Facharztservice – Wir kümmern uns rund um Ihren Besuch beim Spezialisten (z. B. Terminvereinbarung, Übermittlung von Befunden, etc.)
- Erweiterte Sprechzeiten – dienstags bis 19 Uhr und freitags bereits ab 7 Uhr
- Persönliche Erinnerung an Vorsorgetermine und Kontrolluntersuchungen
- Optimiertes Entlassungsmanagement bei längeren Krankenhausaufenthalten
Schon heute profitiert die Mehrheit unserer Patienten von den Vorteilen dieser modernen und patientenzentrierten Versorgung. Wann können wir Sie begrüßen?
Im Grunde genommen, bleibt alles wie bisher:
Bei gesundheitlichen Fragestellungen wenden Sie sich weiterhin an den, von Ihnen selbst gewählten, Hausarzt.
Als Teilnehmer an der hausarztzentrierten Versorgung benötigen Sie vor der Untersuchung durch einen Facharzt eine Überweisung Ihres Hausarztes. Bitte beachten Sie, dass Sie auch bei einer quartalsübergreifenden Behandlung, jedes Quartal eine neue Überweisung benötigen. Das neue Quartal beginnt jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober des jeweiligen Jahres.
Die Überweisung informiert den Facharzt über mögliche Besonderheiten, wie z. B. Allergien oder Medikamentenunverträglichkeiten, übermittelt die zu überprüfende Fragestellung des Hautarztes und garantiert eine schriftliche Befundübermittlung zurück an den überweisenden Hausarzt.
Sofern unsere Praxis, z. B. wegen Urlaub, geschlossen ist, benennen wir einen speziellen Vertretungsarzt für Patienten, welche an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen.
Aktuell bieten wir für die folgenden Krankenkassen eine Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung an:
AOK Nordwest
Techniker Krankenkasse
Barmer Ersatzkasse
DAK
Knappschaft Bahn-See
IKK Classic
Wenn auch Sie eine moderne hausarztzentrierte Versorgung in Anspruch nehmen möchten, sprechen Sie uns an. Wir erledigen alle notwendigen Einschreibeformalitäten für Sie. Ihre Krankenkasse informiert Sie noch einmal schriftlich, sobald der Vertrag für Sie in Kraft tritt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Hausärztesverbandes.
Weitere, an der Hausarztzenterierten Versorgung teilnehmende Ärzte finden sie hier.